Kursliste

Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.

1708 Rückbildungsgymnastik, Hebammenpraxis Kleine Wunder,Westenholz (17.8.2026 - 12.10.2026)

17.8.2026 - 12.10.2026

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, muss eine Stornierung schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Sandra Luig

Termine:

  • 17.8.2026 18:00 - 19:15
  • 24.8.2026 18:00 - 19:15
  • 31.8.2026 18:00 - 19:15
  • 7.9.2026 18:00 - 19:15
  • 14.9.2026 18:00 - 19:15
  • 21.9.2026 18:00 - 19:15
  • 5.10.2026 18:00 - 19:15
  • 12.10.2026 18:00 - 19:15

Rückbildung in Geseke 0109 (1.9.2026 - 27.10.2026)

1.9.2026 - 27.10.2026

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, muss eine Stornierung schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Bodelschwinghhaus
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Sandra Luig

Plätze vorhanden

Termine:

  • 1.9.2026 09:15 - 10:30
  • 8.9.2026 09:15 - 10:30
  • 15.9.2026 09:15 - 10:30
  • 22.9.2026 09:15 - 10:30
  • 6.10.2026 09:15 - 10:30
  • 13.10.2026 09:15 - 10:30
  • 20.10.2026 09:15 - 10:30
  • 27.10.2026 09:15 - 10:30

0211_Rückbildung, Hebammenpraxis Kleine Wunder Westenholz (2.11.2026 - 21.12.2026)

2.11.2026 - 21.12.2026

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, muss eine Stornierung schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Sandra Luig

Termine:

  • 2.11.2026 18:00 - 19:15
  • 9.11.2026 18:00 - 19:15
  • 16.11.2026 18:00 - 19:15
  • 23.11.2026 18:00 - 19:15
  • 30.11.2026 18:00 - 19:15
  • 7.12.2026 18:00 - 19:15
  • 14.12.2026 18:00 - 19:15
  • 21.12.2026 18:00 - 19:15